17. Februar
Bestätigung der Ordensregel durch Papst Leo XII. (1826)
Nach der Bischofsernennung von Fortuné de Mazenod im Jahr 1823, warf man dem Stifter vor, er bemühe sich zu sehr in der Diözese und vernachlässige die Missionsgemeinschaft. Damit geriet die Genossenschaft erstmals in eine innere Krise, die sie ernstlich bedrohte.
Um dieses Zerbrechen der Missionare und Auseinandersetzungen über Zugehörigkeit und Gehorsam mit den Bischöfen zu vermeiden, strebte man nun eine vom Papst anerkannte Genossenschaft an, die gegen alle widerrechtlichen Eingriffe seitens der Bischöfe schützen sollte. Man stieß auf vorsichtige Zurückhaltung in Rom, da diese seit 1800 keine neuen Ordensgemeinschaften in Frankreich mehr anerkannt hatten.
Nachdem die „Missionare der Provence“ über die Provence hinaus Niederlassungen gründeten und der Nachwuchs stetig zunahm, ließ der Stifter eine überarbeitete Regel ins Lateinische übersetzen.
Zur gleichen Zeit entschloss sich der Stifter, durch inständiges Bitten seiner Missionare veranlasst, nach Rom zu fahren und dort für eine päpstliche Bestätigung vorzusprechen. Nach seiner Ankunft sicherte Eugen de Mazenod sich Protektoren wie Mgr. V. Caprano, die ihm die Wege zum Papst und zur Kongregation für die Ordensgeistlichen vorbereiteten. Schon bei der ersten Audienz erlangte er so das auffallende Wohlwollen Leos XII. Bei einer weiteren Audienz händigte de Mazenod dem Heiligen Vater ein schriftliches Gesuch für die Approbation seiner Genossenschaft aus. Den vorhergesagten lang andauernden Instanzenweg vermied der Papst, da er selbst von den Missionaren begeistert war. Er befehligte dem für die Bearbeitung zuständigen Priester, einen der „gütigsten Kardinäle der Kongregation als Antragsteller dieser Sache“ zu wählen. Unter Freudentränen dankte der Stifter im Gebet für diese rasche Lösung vor den Reliquien des Hl. Josef von Calasanza.
Eine auf drei Kardinäle verkleinerte Prüfungskommission veranlasste im Januar 1826 letzte Schritte der Beurteilung und berichtete darüber dem Papst. Daraufhin sprach sich die Kongregation für die Ordensgeistlichen am 15. Februar einstimmig für die Gutheißung der Regel aus. So konnte am 17. Februar 1826 Papst Leo XII. auf Basis der Entscheidung der Kardinalskommission die Kongregation die Oblaten billigen und bestätigen. Am 21. März wurde dann das Breve dem Heiligen Vater zur Unterschrift vorgelegt.
Quellen:
Leflon, Jean, Eugene von Mazenod Band II a, Seiten 318ff.
Scharsch, Simon, Geschichte der Kongregation der Oblaten Band I, Seiten 64ff.